Der Seniorenbeirat hat auf seiner Beratung im September 2011 über die Forderung, beim Straßenbau immer auch einen Gehweg zu planen, beraten. Es wurde ein "Offener Brief" an den Bürgermeister und die Stadtverordneten beschlossen. Er hat folgenden Wortlaut:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Abgeordnete,

der Seniorenbeirat Falkensee ist von Anfang an dafür eingetreten, dass in Falkensee Straßen mit Gehwegen gebaut werden. Wir sind sehr froh darüber, dass diese Forderung aufgegriffen und umgesetzt wurde.

Mit der Kostenverteilung haben wir allerdings Probleme und empfinden sie für die Anlieger - insbesondere nach der neuesten gerichtlichen Entscheidung - als unzumutbar.

Völlig unverständlich ist uns, dass - wie in letzter Zeit des Öfteren zu hören - Anlieger auch noch zusätzlich die Schulwegsicherung bezahlen sollen (z.B. Waldstraße). Die Schulwegsicherung ist Aufgabe des Staates bzw. der Stadt. Wir sind der Meinung dass in diesen Fällen die Stadt den 2. Gehweg zu bezahlen hat, zumal sonst der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürger nicht gegeben ist. Die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ist die ureigene Aufgabe des Staates und kann deshalb nicht den Anliegern aufgebürdet werden.

Hier mit stellen wir unsere Meinung zur Diskussion und hoffen auf breite Beteiligung nicht nur der betroffenen Anlieger.

Marianne Majewski, Vorsitzende

 

Antwort des Bürgermeisters:

Sehr geehrte Frau Majewski, sehr geehrte Damen und Herren des Seniorenbeirates,

ich teile Ihre Freude über die Umsetzung Ihrer Forderung nach Gehwegen insbesondere im Rahmen des Anliegerstraßenbaus. Dass dies erhöhte Kosten vor allem für die Anlieger aber auch für die Stadt zur Folge haben würde, war den Stadtverordneten bei den Entscheidungen zu den Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre und bei der Entscheidung über den Masterplan Anliegerstraßenbau bekannt.

Die Überlegungen im Rahmen der Planung neuer Straßen sind immer geprägt durch verschiedene Aspekte und Randbedingungen. Dabei steht die Funktion der Straße im Vordergrund. Aber auch die Beleuchtung oder die Einbeziehung der vorhandenen Bäume spielt eine Rolle.

Das historische Straßennetz der Stadt Falkensee verfügt weitgehend über zwei Gehwege oder zumindest über das Potential zur Anlage von zwei Gehwegen. Wegen der höheren Belastung der Anlieger im Zusammenhang mit dem Bau von zwei Gehwegen hat sich die Stadtverordnetenversammlung dennoch entschieden, in der Regel nur einen Gehweg zu errichten.

Bei der Entscheidung, ob nur ein Gehweg oder ausnahmsweise zwei Gehwege geplant und gebaut werden, orientiert sich die Stadtverordnetenversammlung sowohl an der Verkehrsbedeutung der Straße, als auch an der Einbindung in das bereits vorhandene Gehwegnetz. Dabei wird in der Planungsphase das Verkehrsaufkommen von Fahrzeugen und Fußgängern untersucht und ein Vorschlag für die sichere Verkehrsführung gemacht.

Neben anderen Aspekten ist hier die Funktion als Schulweg einzubeziehen. Gehwege dienen aber nicht ausschließlich der Schulwegsicherung. Daneben werden die Wege dem Gemeingebrauch zur Verfügung gestellt, d.h. sie können von jedem genutzt werden.

Da grundsätzlich für die Kommune eine Beitragserhebungspflichtg besteht, müssen für alle gebauten Teileinrichtungen einer Erschließungsanlage Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Zu diesen Teileinrichtungen gehören auch der Gehweg oder die Gehwege. Ein Verzicht auf die gesamten Beiträge oder auf Teilbeiträge wegen der Nutzung von Gehwegen ist im Rahmen der geltenden Rechtsnormen nicht vorgesehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Heiko Müller
Bürgermeister